Barrierefreiheitserklärung
BITV 2.0 · BGG · WFEG
Stand: Juli 2026
Erklärung zur Barrierefreiheit
Als öffentlich zugänglicher Dienstleister im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) bemüht sich LeckDetect Wasserschadensservice, seine Website gemäß den Anforderungen der Barrierefreiheit zugänglich zu gestalten.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Barrierefreiheit ergeben sich aus:
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) – § 1 und § 12 BGG
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) – Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) – Stufe AA
- Webseiten-Zugänglichkeitsgesetz (WZG) – Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 in nationales Recht
- Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV 2.0) vom 21. September 2019
Stand der Barrierefreiheit
Diese Erklärung gilt für die Website www.leckdetect.de.
Wir bemühen uns, diese Website in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 zu bringen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Abs. 1 bis 4 und § 7 Abs. 1 BITV 2.0.
Diese Website ist teilweise barrierefrei. Wir arbeiten kontinuierlich an der Beseitigung verbleibender Barrieren und an der weiteren Verbesserung der Zugänglichkeit.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich:
- Einige Bilddokumente und Grafiken enthalten möglicherweise keine ausreichenden Textalternativen (alt-Texte).
- Eingebettete Inhalte von Drittanbietern (z.B. Google Maps, Social-Media-Inhalte) unterliegen nicht vollständig unseren Barrierefreiheitsanforderungen.
- Die Kontraste einzelner Text- und Hintergrundelemente entsprechen möglicherweise nicht vollständig den Anforderungen der WCAG 2.1 Stufe AA.
- PDF-Dokumente und Formulare sind möglicherweise nicht vollständig mit Bildschirmlesegeräten nutzbar.
- Bei der Tastaturnavigation kann es bei einzelnen interaktiven Elementen zu Einschränkungen kommen.
Die Nichtverfügbarkeit ist im Sinne von § 1 Abs. 1 und 3 BITV 2.0 sowie Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht zumutbar oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden. Wir bemühen uns jedoch, diese Inhalte nach und nach zugänglich zu machen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 01. Juli 2026 erstellt und zuletzt am Juli 2026 überprüft.
Die Einschätzung der Barrierefreiheit basiert auf einer Selbstbewertung gemäß § 1 und § 9a BITV 2.0.
Feedback und Kontaktmittel
Haben Sie Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf www.leckdetect.de bemerkt? Dann informieren Sie uns bitte. Wir freuen uns über Ihre Hinweise und werden uns bemühen, die beanstandeten Inhalte so schnell wie möglich barrierefrei zur Verfügung zu stellen.
Kontakt für Barrierefreiheit:
LeckDetect Wasserschadensservice
Weidweg 8, 64823 Groß-Umstadt
Telefon: +49 6078 5038766
E-Mail: info@leckdetect.de
Bitte beschreiben Sie das Problem und geben Sie uns eine Kontaktmöglichkeit für Rückfragen. Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.
Schlichtungsverfahren
Sollten wir auf Ihre Rückmeldung nicht reagieren oder die Antwort nicht zufriedenstellend sein, haben Sie das Recht, sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (§ 16 BGG) zu wenden.
Schlichtungsstelle nach dem BGG:
Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und ersetzt nicht den Rechtsweg (§ 15 BGG). Die Schlichtungsstelle ist gemäß § 16 Abs. 2 BGG erst anrufbar, nachdem die/der Verantwortliche (oben genannte Stelle) eine angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne dem Anliegen abzuhelfen.
Durchsetzungsverfahren
Nach § 12 BGG sowie § 8 der Richtlinie (EU) 2016/2102 können Sie bei Verstößen gegen die Barrierefreiheitsanforderungen Durchsetzungsmaßnahmen verlangen. Die zuständige Durchsetzungsstelle ist:
Zuständige Durchsetzungsstelle:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Dostojewskiring 1
65187 Wiesbaden
Web: soziales.hessen.de
Unsere Maßnahmen zur Barrierefreiheit
Wir ergreifen folgende Maßnahmen, um die Barrierefreiheit kontinuierlich zu verbessern:
- Regelmäßige Überprüfung der Website mit automatisierten Barrierefreiheits-Tools
- Schulung der Mitarbeiter:innen im Bereich barrierefreie Webgestaltung
- Bereitstellung von Textalternativen für nicht-textliche Inhalte
- Sicherstellung der Tastaturnavigierbarkeit aller interaktiven Elemente
- Überprüfung der Farbktraste gemäß WCAG 2.1 Stufe AA (mind. 4.5:1 für normalen Text)
- Verwendung semantisch korrekter HTML-Strukturen
- Barrierefreie Formulare mit klaren Beschriftungen und Fehlermeldungen
- Dokumentation und Nachverfolgung von Mängelmeldungen
Rechtliche Grundlagen (Übersicht)
- Richtlinie (EU) 2016/2102 – Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) – § 1, § 12, § 15, § 16 BGG
- BITV 2.0 – Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (§ 1, § 3, § 7, § 9a BITV 2.0)
- WCAG 2.1 – Web Content Accessibility Guidelines, Stufe AA
- EU Accessibility Act / European Accessibility Act (EAA) – Richtlinie (EU) 2019/882, ab 28. Juni 2025 anwendbar
Hinweis: Diese Barrierefreiheitserklärung stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine individuell angepasste und rechtlich geprüfte Erklärung empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für IT-Recht.